Sofern in einem Angebot bzw. einer Auftragsbestätigung eine ausdrückliche Garantiefrist für ein Produkt aufgeführt ist, gewährt CEOTRONICS für das jeweilige Produkt, für die definierte Dauer eine weltweite Garantie gemäß diesen Garantiebedingungen. Die Garantie gilt nicht für die Produkte, bei denen im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung keine Garantiefrist aufgeführt ist. Die Berechnung der Garantiefrist beginnt mit Rechnungsdatum.

Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler.

Sollte während der Garantiefrist ein Mangel auftreten, so gewährt die CEOTRONICS nach ihrer Wahl im Rahmen dieser Garantiebedingungen eine der folgenden Leistungen:

  • kostenfreie Reparatur des Produkts oder
  • kostenfreier Austausch des Produkts gegen ein gleichwertiges Produkt (Nachfolge- / Ersatz-Produkt)

Die Garantiefrist wird durch eine Garantieleistung nicht verlängert.
Auf durch die CEOTRONICS durchgeführte Reparaturen (inkl. Ersatzteile) gewährt die CEOTRONICS eine Garantie von 1 Jahr ab Datum der Reparaturleistung.
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Garantiegeber:

CEOTRONICS AG
Adam-Opel-Straße 6
63322 Rödermark
Deutschland

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden am Produkt durch:

  • Abnutzung (Verschleiß)
  • Gewaltanwendung (z. B. Schläge)
  • nicht sachgerechte Benutzung bzw. Verbindung mit oder Einbau in ungeeignete (z. B. nicht von der CEOTRONICS stammenden oder nicht den Betriebsanleitungen entsprechenden) Teile
  • chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse
  • schädliche Umgebungsbedingungen, die der CEOTRONICS unbekannt waren
  • Änderungen am Produkt, die ohne Zustimmung der CEOTRONICS vorgenommenen wurden
  • Reparaturversuche in Eigenregie oder durch andere Personen und Firmen als die CEOTRONICS
  • Fehler, bedingt durch unsachgemäße Einwirkung (bspw. Gewaltanwendung), Fehlbedienung und nachlässige Behandlung
  • Nichtbefolgung der Betriebs- und Wartungsanweisungen
  • Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen
  • Transport
  • Lagerung

Garantieansprüche sind auch ausgeschlossen bei Schäden an:

  • Hygiene-Artikeln
  • Batterien / Akkus
  • Verbrauchsmaterialien

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass der CEOTRONICS die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird (z. B. durch Einschicken des Produkts). Beschädigungen des Produkts auf dem Transportweg sind durch eine sichere Verpackung zu vermeiden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit die CEOTRONICS prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie kann die CEOTRONICS die Garantieleistung ablehnen. Durch diese Herstellergarantie werden die gesetzlichen Rechte des Käufers gegen die CEOTRONICS aus dem mit der CEOTRONICS geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende Gewährleistungsrechte (gemäß den Allgemeinen Verkaufsbedingungen von CEOTRONICS in der aktuellen Fassung, abrufbar unter www.ceotronics.com) unberührt. Diese Herstellergarantie verletzt die gesetzlichen Rechte des Kunden nicht, sondern erweitert seine Rechtsstellung vielmehr.

Sollte das Produkt mangelhaft sein, so kann sich der Kunde in jedem Fall an die CEOTRONICS im Rahmen der bestehenden Gewährleistung (gemäß den Allgemeinen Verkaufsbedingungen von CEOTRONICS in der aktuellen Fassung, abrufbar unter www.ceotronics.com) wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz jeglicher Art, sind ausgeschlossen. Gesetzlich zwingende Haftung bleibt durch diese Garantiebedingungen unberührt.

Diese Garantiebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.