REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907 / 2006
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, d. h. für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
Die Gesetzesgrundlage für REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006. Die REACH-Verordnung, die zum 01. Juni 2007 in Kraft getreten ist, wurde im Amtsblatt der europäischen Union am 18. Dezember 2006 veröffentlicht. Seither ist die REACH-Verordnung unmittelbar und gleichermaßen in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich wäre.
Ziel der REACH-Verordnung ist es, ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen. Dieses grundsätzliche gesellschaftliche Ziel hält die CEOTRONICS AG für sehr erstrebenswert und für unverzichtbar. Aus diesem Grund werden bei der CEOTRONICS AG Geschäftsentscheidungen und Handlungen stets auf umweltrelevante Aspekte und Auswirkungen geprüft.
Die CEOTRONICS AG ist, als Hersteller von hochwertigen Kommunikationsprodukten für Behörden, Industrie und Handel, im Sinne von REACH ein sogenannter „nachgeschalteter Anwender“ und produziert ausschließlich nicht-chemische Produkte (Erzeugnisse gemäß Artikel 3 Begriffsbestimmungen). Unter normalen und vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendungsbedingungen werden von unseren Produkten keine Stoffe freigesetzt. Die in unseren Erzeugnissen enthaltenen möglicherweise registrierungspflichtigen chemischen Stoffe müssen folglich ausschließlich durch unsere Vorlieferanten registriert werden.
Somit unterliegt die CEOTRONICS AG grundsätzlich auch nicht der Pflicht zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.
Die CEOTRONICS AG kommt den Verpflichtungen eines „nachgeschalteten Anwenders“ in vollem Umfang nach und wird umgehend gemäß REACH Artikel 33, auf Basis des EUGH-Urteils vom 15.09.2015, informieren, falls Inhaltsstoffe ihrer Produkte (ab einem Gehalt von >0,1 Massenprozent) von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als besonders besorgniserregend eingestuft werden.
Im Interesse und vor dem Hintergrund einer hohen Liefer- und Produktsicherheit verfolgen wir intensiv die Umsetzung der REACH-Verordnung, insbesondere der ständigen Aktualisierung der Kandidatenliste, bei unseren Lieferanten. Bislang liegen der CEOTRONICS AG keinerlei Anhaltspunkte für etwaige Auswirkungen der REACH-Verordnung auf ihre Produkte oder Produktionsverfahren vor. Sollte sich ein oder mehrere Stoffe (SVHC) der Kandidatenliste in einem Artikel befinden, werden wir Sie darüber in unseren Geschäftspapieren (Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung) informieren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der zahlreichen Anfragen individuelle Anschreiben und Fragebögen nicht bearbeiten können. Mit dieser Veröffentlichung sollten alle Ihre Fragen vollumfänglich beantwortet sein.