Am 20.04.2019 ersetzte die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 die überholte Richtlinie über persönliche Schutzausrüstung (PSA) 89/686/EWG, um aktuelle Technologien und Verfahren zum Inverkehrbringen entsprechender Produkte zu berücksichtigen.
Die wichtigste Änderung für CeoTronics war der Wechsel der Gehörschutzprodukte von Kategorie II zu Kategorie III. Dies bedeutete, dass aufgrund des hohen Risikos bei PSA der Kategorie III eine notifizierte Stelle für die EU-Baumusterprüfung (Modul B) und für die Überwachung der Qualitätssicherung (Modul D) eingebunden werden muss.
CeoTronics wurde zuletzt am 07.03.2023 auditiert [(Modul D)] und hat die hohen Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem wiederholt ohne Beanstandungen erfüllt und ein neues Zertifikat mit Gültigkeit bis 2028 erhalten.
|